Aug 102010
 

Laut Spiegel online hat Google Street View vorm, noch in diesem Jahr in Deutschland starten. Nun also darf Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Häuserfronten auf Google-Street-View eingelegt werden, wenn denn auch die persönliche Meldeadresse dem Unternehmen gegenüber preisgegeben wird.

„Widerspruchsberechtigt bei Wohngebäuden sind sowohl Eigentümer als auch Mieter.“ heißt es dort.

Sich selbst in die Rechtfertigung gedrängt sieht Google sich in der skurrilen Situation unter „rechtliche Fragen“ auch das Thema „Ist Street View rechtmäßig“ zu veröffentlichen. Dies zeigt bereits, wie desolat die Akzeptanz in der Bevölkerung für dieses Projekt ist. Dementsprechend ist es geschickt, die Betroffenen in die Bringschuld zu bewegen in der Hoffnung, dass sich möglichst wenige Menschen regen, so dass das Unternehmen fleißig Daten erheben und kommerziell verwerten kann. Denn zu welchem Zweck ein Projekt wie Street View gestartet wurde, sollte bei einem kommerziellen Unternehmen wie Google klar sein: Um noch mehr Werbeeinnahmen zu erwirtschaften. Ob hier der Nutzen für den oder die Einzelne den möglichen Konflikfeldern überwiegt sollte deutlich zu beantworten sein. Google besitzt als Unternehmen ohnehin bereits ein enormes Macht- und Informationsmonopol. Diesen Rang abzulaufen könnte derzeit höchstens der ebenfalls unternehmerisch motivierte Dienst Facebook schaffen.

Facebook zeigt eindrücklich, wie Datenschutzbestimmungen nach und nach zurückgefahren werden, um kommerzielle Interessen zu bedienen: Die „Electronic Frontier Foundation“ beschreibt in einem Artikel vom 28 April 2010, wie der Umgang mit privaten Daten bei Facebook über die Jahre immer weitere erodierte. So waren zu Beginn noch ausschließlich User, die einer Gruppe zugehörig waren, die explizit ausgezeichnet wurde, auf private Inhalte zugreifen zu dürfen, berechtigt, die privaten Einstellungen einzusehen. Nur wenige Jahre später musste diese Form der Privathaltung bereits aktiv umgestellt werden, will heißen per Standart können zahlreiche Daten nicht nur von sämtlichen Usern eingesehen werden, sondern auch von Firmen und Betreibern von integrierten Software-Bausteinen in Facebook. ( Siehe den vollständigen Artikel unter: http://www.eff.org/deeplinks/2010/04/facebook-timeline , abgerufen am 08.06.2010)

Somit sollte deutlich sein, wie umfangreich persönliche Daten an Privatunternehmen verschenkt werden, die von Werbeeinnahmen leben und dass Konsequenzen für Einzelne kaum abzusehen sind.

Bei Spiegel online heißt es heute: „Lange warten sollte allerdings nicht, wer sein Anwesen aus Googles Weltbild tilgen lassen will. Sobald die Einspruch-Website online geht, gewährt der US-Konzern Einspruchwilligen vier Wochen Zeit, sich entweder online oder per Post zu melden, um eine Unkenntlichmachung ihres Gebäudes zu beantragen.“

Allerdings gilt diese Frist nur für die Pilotstädte und auch im Betrieb sicherte Google zu, weiterhin Anträge entgegenzunehmen. Dann sind diese Bilder aber zumindest bereits online gewesen. Ab heute läuft also die Uhr für die Einspruchsfrist…

Weitere Quellen zum Thema:

http://www.googlewatchblog.de/tag/google-maps-streetview

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-kritisiert-den-Start-von-Googles-Street-View-Update-1053307.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Countdown-fuer-Google-Street-View-in-Deutschland-1042563.html

http://www.tagesschau.de/inland/googlestreetview104.html

http://blog.euroweb.de/google-street-view-in-der-kritik/

auch ganz amüsant aber inhaltlich zweifelhaft:
http://saschalobo.com/2010/08/10/google-street-view-widerspruch-widerspruch/

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