Am vergangenen Wochenende habe ich im Rahmen der diesjährigen SH-HILL-Fachtagung, die wir als Fachgruppe dies Jahr in die Tagung „Bildung in der digitalen Welt“ des Landesinsitutes für Lehrerbildung Hamburg integriert hatten, einen Workshop zu „Blogs als Lerntagebuch“ angeboten.
Als Ankündigungstext und Konzept hatte ich geschrieben:
In der Diskussion kamen zum einen vor allem Nachfragen wie „Was machst du, wenn Eltern nicht mitspielen“ oder „Ist das rechtlich unbedenklich mit personenbezogenen Daten“, die eher auf die Risiken der Öffentlichkeit zielten und zum anderen auch Fragen zum Arbeitsaufwand und zur praktischen Umsetzung. Zur Darstellung der Praxisbeispiele hatte ich eine Prezi „Blogs als Lerntagebücher“ vorbereitet und auch einen Vorschlag zur Einbettung eines webbasierten Lerntagebuches in den Fachunterricht:
Mein Eindruck ist, dass das Arbeiten in globaler Öffentlichkeit, wie ich es mit meiner Blog-Nutzung anstrebe, auf schulisch-strukturelle Skepsis stößt. Nicht ganz unbegründet, war es möglicherweise bisher auch mein Glück, dass bei meinen (zugegebenermaßen wohl auch bedingt ausgereiften) unterrichtlichen Blogeinsätzen weder Eltern noch Schüler_innen, noch Schulleitungen blockiert haben. Ich denke gerade durch die Öffentlichkeit ist das Lernpotential ein anderes, umfangreicheres, als wenn „nur“ Beiträge z.B. in einem Moodle oder einer anderen schulinternen Plattform geschrieben wird. Sicher müssen in der Planung auch gewisse Schritte berücksichtig werden, z.B. die Absicherung durch Schulleitung und Impressum, eine Elterninformation und eine gut durchdachte Kommunikation, sowie Einzelfalllösungen, falls z.B. Schüler_innen nicht in der Öffentlichkeit schreiben möchten oder Accounts über die Lehrperson laufen sollen. Aber gerade die Vorbereitung auf das Veröffentlichen und die Diskussion um den Sinn von Pseudonymen (die meine Schüler_innen bisher immer verwenden sollten) kann medienpädagogisch ergiebige Auseinandersetzungen auslösen. Ich selbst schreibe mit Klarnamen, habe aber auch eine völlig andere Rolle als meine Schüler_innen. Eine Empfehlung zu Rahmenbedingungen hat die Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlicht: „In zehn Schritten zum unterrichtsbegleitenden Blog“
Die Diskussion, ob eine eigene Installation oder die wordpress.com Webseite genutzt werden soll, hängt sicher auch mit rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen, aber ich bin der Ansicht, dass die Ehrfurcht vor Grauzonen nicht dazu führen darf, nützlichen Werkzeuge und Informatiksysteme gar nicht erst in Betracht zu ziehen und dem „rechtlich unbedenklichen“ Papier und Stift weiterhin das Monopol zu überlassen.