Ich schaffe es in letzter Zeit ja immer weniger, über Unterricht auf diesem Blog zu reflektieren, aber heute schaff ich es wieder einmal, zumindest über schulrelevantes zu bloggen…
„Jede digitale Verwendung ist eine Kopie“
Ich bin auf einer Fortbildung im Rahmen des Referendariats zum Thema „Urheberrecht und Mediennutzung“. Der Input-Teil wurde ganz nett mit Gedanken zu freien Medien und Umbrüchen in der Geschichte begonnen und an die Idee der Creative Commons Lizenz herangeführt. Dann ging es um verschiedene rechtliche Themen, in die wir mit Hilfe eines Quiz‘ einstiegen. Fragen stellten sich vor allem zum Bereich Kopien, Scanns aber auch Schulaufführungen mit kommerzieller Musik und Filmvorführungen. DVD-Filme zeigen im Unterricht darf nicht verboten werden, aber muss evtl. bezahlt werden (außer bei Volllizenzen über Bibliotheken)! Es muß zumindest im jedem Fall bei Abspielen einer DVD im schulischen Kontext der Gema gemeldet werden
Einige Beispiele für Medien-Datenbanken habe ich auf meiner Social-Bookmark Seite eingefügt, vor allem http://sxc.hu scheint ziemlich umfangreich und interessant für die Bildvergabe. Ich hab auch versucht, etwas nebenbei zu Twittern.
Paragraphen und Prozente
Dann beschäftigten wir uns mit dem §52a in der schulischen Ausbildung inklusive der Fußnote zum Auslauf 2013 und den Absatz zum Schultrojaner im neuen Vertragsentwurf. (siehe auch: http://www.heise.de/tp/artikel/35/35829/1.html und http://netzpolitik.org/?s=schultrojaner&searchsubmit=Suchen)
Zum Thema Einsatz von Blogs gibt es im schulischen Kontext ebenso eine Impressumspflicht wie bei allen anderen Webseiten auch, dort gäbe es die Möglichkeit, dies über die Schulleitungen in ihrer Funktion abzusichern.
Schön zum Abschluß waren auch die Beispiele für Video- und Musikproduktionen, an denen sich die Funktion von Hommage und Remix im kulturellen Kontext gegenüber Eigentumsansprüchen darstellen lässt. Die Geschichte Hollywoods und US-amerikanische Rechtsgrundlagen im Gemenge der Patente und Rechtsveränderungen wurden noch einmal angerissen mit vielen neuen Informationen für mich.
„Kultureller Gebrauch überholt Rechtsgrundlagen“
Viele neue gute Argumente für die Nutzung von freien Lizenzen und der Erstellung von Medien primär aus Liebe an der Sache und nicht Gewinninteresse.
Hier ist der Blog des Referenten: http://quintero.wordpress.com/fortbildungsangebote/