Aug 302012
 

Aus einer Rundmail an mich, dass das 10.EduCamp im Oktober 2012 in Ilmenau stattfindet, las ich auch gleich von einer weiteren spannenden Tagung, bei der ich möglicherweise dabei sein werde: das #OER Camp. OER steht für Open Educational Resources und fördert meiner Meinung nach die wichtige gesellschaftliche Zielrichtung eines freien Austausches über Materialien, Konzepte und andere bildungsrelevante Angelegenheiten unter anderem im Bereich Schule.

zwar nicht explizit creative commons, aber im Sinne der Veranstalter/innen nutze ich einen Screenshot ihrer Seite 😉

Hier folgt die Selbstbeschreibung:

„Das Treffen zu digitalen und offenen Lehr-Lern-Materialien wird schon in knapp zwei Wochen vom 14.bis 16. September 2012 an der Uni Bremen stattfinden. Der EduCamp e.V. ist Mitveranstalter des #OERcamp, das an der Location des EduCamps von 2011 stattfindet. Nach den intensiven Diskussionen bei den letzten EduCamps soll die Veranstaltung das Thema Open Educational Resources nun auf eine breitere Basis stellen. Neben dem klassischen BarCamp-Teil gibt es für Einsteiger vorbereitete Workshops und für Fortgeschrittene Projektsessions nach dem Vorbild der „EduHacks“. Anmeldungen sind über die mixxt-Plattform www.oercamp.de möglich. Außerdem bitten wir Euch herzlich darum, den Hinweis in Eurem Kollegen-und Bekanntenkreis weiterzuleiten. Diskutiert werden Fragestellungen, wie: Wo im Internet finde ich Unterrichtsmaterialien, die ich bedenkenlos herunterladen und weiterbearbeiten kann? Darf ich ein YouTube-Video in einer Unterrichtssituation via Beamer zeigen? Was genau darf man eigentlich kopieren, wie oft und für wen? Stimmt es, dass ich Unterrichtsmaterialien gar nicht digitalisieren darf, nicht einmal für mich zu Hause? Woher kriege ich Bilder für Arbeitsblätter und Präsentationen, die ich nicht wegen Urheberrechtsverletzungen verstecken muss? Und was hat das alles mit „Open Educational Resources“ zu tun? Ist das so eine Art „Wikipedia für Lehr-Lern-Materialien“? Antworten gibt es beim #OERcamp. Details gibt es auch im Flyer unter http://goo.gl/bNXWe (pdf).“

Feb 232012
 

Ich schaffe es in letzter Zeit ja immer weniger, über Unterricht auf diesem Blog zu reflektieren, aber heute schaff ich es wieder einmal, zumindest über schulrelevantes zu bloggen…

„Jede digitale Verwendung ist eine Kopie“

Ich bin auf einer Fortbildung im Rahmen des Referendariats zum Thema „Urheberrecht und Mediennutzung“. Der Input-Teil wurde ganz nett mit Gedanken zu freien Medien und Umbrüchen in der Geschichte begonnen und an die Idee der Creative Commons Lizenz herangeführt. Dann ging es um verschiedene rechtliche Themen, in die wir mit Hilfe eines Quiz‘ einstiegen. Fragen stellten sich vor allem zum Bereich Kopien, Scanns aber auch Schulaufführungen mit kommerzieller Musik und Filmvorführungen. DVD-Filme zeigen im Unterricht darf nicht verboten werden, aber muss evtl. bezahlt werden (außer bei Volllizenzen über Bibliotheken)! Es muß zumindest im jedem Fall bei Abspielen einer DVD im schulischen Kontext der Gema gemeldet werden

Einige Beispiele für Medien-Datenbanken habe ich auf meiner Social-Bookmark Seite eingefügt, vor allem http://sxc.hu scheint ziemlich umfangreich und interessant für die Bildvergabe. Ich hab auch versucht, etwas nebenbei zu Twittern.

Paragraphen und Prozente

Dann beschäftigten wir uns mit dem §52a in der schulischen Ausbildung inklusive der Fußnote zum Auslauf 2013 und den Absatz zum Schultrojaner im neuen Vertragsentwurf. (siehe auch: http://www.heise.de/tp/artikel/35/35829/1.html und http://netzpolitik.org/?s=schultrojaner&searchsubmit=Suchen)

Zum Thema Einsatz von Blogs gibt es im schulischen Kontext ebenso eine Impressumspflicht wie bei allen anderen Webseiten auch, dort gäbe es die Möglichkeit, dies über die Schulleitungen in ihrer Funktion abzusichern.

Schön zum Abschluß waren auch die Beispiele für Video- und Musikproduktionen, an denen sich die Funktion von Hommage und Remix im kulturellen Kontext gegenüber Eigentumsansprüchen darstellen lässt. Die Geschichte Hollywoods und US-amerikanische Rechtsgrundlagen im Gemenge der Patente und Rechtsveränderungen wurden noch einmal angerissen mit vielen neuen Informationen für mich.

„Kultureller Gebrauch überholt Rechtsgrundlagen“

Viele neue gute Argumente für die Nutzung von freien Lizenzen und der Erstellung von Medien primär aus Liebe an der Sache und nicht Gewinninteresse.

Hier ist der Blog des Referenten: http://quintero.wordpress.com/fortbildungsangebote/ 

Jan 262012
 
Da ich gerade etwas zu älteren Artikeln für schulische Zwecke recherchiert habe, bin ich über http://www.zeitverlag.de/presse/rechte-und-lizenzen/freie-nutzung/ gestolpert, wo für das Archiv der Zeitung „die Zeit“ über das Nachdrucken ganzer Artikel beschrieben steht:
„Grundsätzlich zulässig und kostenlos sind: (…) Fertigen einer begrenzten Anzahl an Kopien eines Artikels (bis 30 Exemplare) für schulische oder private Zwecke.“
Soweit ich dies überblicke, ist beispielsweise das Hamburger Abendblatt restriktiver. Hier lässt sich das digitale Archiv nur per Bezahlung nutzen, Ausnahmeregelungen sind nicht erwähnt: http://suche.abendblatt.de/ashao/
Ebenso ist es bei der Tageszeitung die taz, die ebenfalls ein Bezahl-Archiv pflegt: https://www.taz.de/digitaz/.archiv/anmeldung
Auch interessant: Die Nutzung von Zeitungsartikeln für Schulhomepages.
Hierzu habe ich einen Artikel bei „Lehrer-online“ gefunden, der sich mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt: http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-01-08.php