Da ich gerade etwas zu älteren Artikeln für schulische Zwecke recherchiert habe, bin ich über http://www.zeitverlag.de/presse/rechte-und-lizenzen/freie-nutzung/ gestolpert, wo für das Archiv der Zeitung „die Zeit“ über das Nachdrucken ganzer Artikel beschrieben steht:
„Grundsätzlich zulässig und kostenlos sind: (…) Fertigen einer begrenzten Anzahl an Kopien eines Artikels (bis 30 Exemplare) für schulische oder private Zwecke.“
Soweit ich dies überblicke, ist beispielsweise das Hamburger Abendblatt restriktiver. Hier lässt sich das digitale Archiv nur per Bezahlung nutzen, Ausnahmeregelungen sind nicht erwähnt: http://suche.abendblatt.de/ashao/
Ebenso ist es bei der Tageszeitung die taz, die ebenfalls ein Bezahl-Archiv pflegt: https://www.taz.de/digitaz/.archiv/anmeldung
Auch interessant: Die Nutzung von Zeitungsartikeln für Schulhomepages.
Hierzu habe ich einen Artikel bei „Lehrer-online“ gefunden, der sich mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt: http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-01-08.php